Eigenbedarf |
ist die Bezeichnung für den Bedarf eines Vermieters, die vermietete Wohnung künftig selbst bzw. durch Familienangehörige nutzen zu wollen. Aus diesem Grund kann der Mietvertrag dann durch den Eigentümer gekündigt werden. Allerdings gelten hierbei besondere bzw. lange Kündigungsfristen, die dem Schutz des Mieters dienen sollen. |
Eigentümergemeinschaft |
ist die Gruppe von einzelnen Eigentümern an einem Gebäude mit mehreren Wohneinheiten. In regelmäßigen Eigentümerversammlungen werden anstehende Themen, die das gemeinschaftlich genutzte Gebäude betreffen, besprochen. Punkte sind z. B. Außengestaltung von Haus und Grundstück, Gartenpflege, Gebühren und Nebenkosten, Renovierung bzw. Sanierung von Gemeinschaftseigentum wie Kellerräumen oder dem Dach, eine gemeinsame Hausverwaltung oder ein Hausmeister-Service. Falls keine externe Hausverwaltung beauftragt ist, ernennt die Eigentümergemeinschaft in der Regel eine Partei aus ihrer Mitte, die z. B. das Hauskonto führt und die Eigentümerversammlungen einberuft. |
Eigentumswohnung |
wird durch Kauf einer eigenständigen Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrparteienhaus erworben. Damit verbunden sind auch Rechte und Pflichten aufgrund der Gemeinschaftsflächen wie Treppen, Eingangsbereiche oder Dach. Alle mit dem Gebäude sowie mit den Gemeinschaftsflächen verbundenen Themen müssen mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden. So ist es etwa nicht ohne weiteres möglich, neue Fenster einzubauen oder einen Balkon anzubringen, falls dies der von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen einheitlichen Fassadengestaltung widerspricht. |
Einbruchschutz |
betrifft mehrere Bereiche eines Gebäudes. Dabei unterscheidet man zwischen passivem und aktivem Einbruchschutz. Passive Maßnahmen sind besondere Sicherungen an Fenstern, Balkonen, Terrassen, Kellerund Haustüren sowie Alarmanlagen. Aktiv werden Gebäude z. B. durch einen Wachdienst geschützt. Die Polizei informiert durch Broschüren, Websites und besondere Info-Tage vor allem in Städten darüber, wie ein wirksamer Einbruchschutz aussehen sollte. |
Einfamilienhaus |
(abgekürzt EFH) bezeichnet ein von einer Partei ("Familie") genutztes Haus auf einem freien Grundstück. Nicht zwangsläufig identisch mit einem freistehenden Haus, welches auch ein von mehreren Parteien bewohntes Gebäude sein kann. |
Einheitliche
Fassadengestaltung |
ist bei Gebäuden mit mehreren Eigentümerparteien häufig vertraglich geregelt. Sie bedeutet, dass nicht nach Belieben von einzelnen Eigentümern zum Beispiel neue Fenster eingebaut oder Balkone angebracht werden können, sondern dass solche Maßnahmen mit den anderen Eigentümern abgestimmt werden müssen, um ein harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild der Hausfassade zu gewährleisten. |
Einstiegsfreies Bad |
ist eine der baulichen Maßnahmen, mit denen die Barrierefreiheit des Bades, also der ungehinderte Zugang zu allen Teilen, erreicht werden kann. So gibt es etwa bei der Dusche keine Duschwanne mehr, sondern nur eine Bodenabsenkung zum Abfluss hin. An den einzelnen Stellen im Bad und der Toilette sind spezielle Griffe und Haltesysteme angebracht. Rutschfeste Fliesen sorgen für sicheren Stand. Außerdem werden Waschbecken, Spiegel, WC, Schränke und weitere Einrichtungsgegenstände so angebracht, dass sie auch im Sitzen oder vom Rollstuhl aus gut erreicht und benutzt werden können. Falls notwendig wird auch der Türdurchgang verbreitert. |
Emissions- bzw. Abgasnormen |
gibt es nicht nur für Autos, sondern auch für Heizungsanlangen in Gebäuden. Neue Anlagen unterliegen strengen Emissionsregelungen. Die Einhaltung der zulässigen Abgas- bzw. Emissionsgrenzen wird regelmäßig
(normalerweise jährlich) durch den Schornsteinfeger geprüft. |
Energetische Sanierung |
bezeichnet eine systematische, auf Energieeinsparung ausgerichtete Gebäudesanierung, die auch bauliche Veränderungen miteinschließen kann. Verschiedene öffentliche Programme fördern die energetische
Sanierung, die jedoch nur durch Fachleute durchgeführt werden darf. |
Energieausweis |
ist ein Dokument, das für ein Gebäude (in der Regel für privat genutzte Immobilien) ausgestellt wird und Informationen über dessen Energieverbrauch ausweist. Gesetzliche Grundlage ist die EnEV Energieeinsparverordnung. |
Energiesparmaßnahmen |
ist der Oberbegriff für bauliche, aber auch für verhaltensbedingte Maßnahmen, um weniger Energie in Form von Strom, Heizöl oder Erdgas im Gebäude zu verbrauchen. Dies umfasst zum Beispiel Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecken, den Einbau moderner Fenster und Türen oder einer neuen Heizungsanlage. Siehe auch Dachsanierung, Dämmung, Doppelverglasung und Energetische Sanierung. Darüber hinaus geht es auch um Verhaltensempfehlungen für die Bewohner zum richtigen Heizen, Lüften und Stromsparen. |
Erbpacht |
bezeichnet die auf eine lange Frist (z. B. 99 Jahre) angelegte Dauervermietung eines Grundstücks an einen Pächter, der das Grundstück dann mit einer Immobilie bebaut. Wird häufig für Grundstücke im Besitz der öffentlichen Hand oder auch der Kirche angeboten. Vorteil für den Pächter ist, dass er keine Mittel für den Kauf des Grundstücks ansetzen muss, sondern nur eine jährliche Pacht an den Verpächter zahlt. Nach Ablauf der Erbpachtfrist hat je nach Vertrag der Hauseigentümer (kann auch der Erbe des ursprüngliche Erbauers sein) dann die Möglichkeit, das Grundstück zu erwerben oder das Haus an den Verpächter zu verkaufen. |
Erschließungskosten |
sind durch die Kommune berechnete Gebühren für den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Wasser- und Energienetz, um Strom, Erdgas, Frisch- und Abwasser nutzen zu können, sowie der Anschluss an das Straßen- und Wegenetz. Darüber hinaus können dann noch weitere Kosten z. B. für den Anschluss an das Telekommunikationsnetz anfallen, die vom jeweiligen Dienstleister wie der Telekom separat berechnet werden. |
Exposé |
ist ein "Steckbrief" eines zur Miete oder zum Kauf angebotenen Objekts, den der Makler für Interessenten und Kunden erstellt. Ein gutes und informatives Exposé liefert über die notwendigen Daten zur Immobilie wie Wohnfläche, Zuschnitt, Nutz- und Gemeinschaftsflächen sowie Miet- oder Kaufpreis hinaus auch weitergehende Angaben zur Ausstattung und Umgebung. Wichtig sind auch aussagekräftige Fotos von innen und außen. |